erstellt am: 26.11.2018 | von: Leoni | Kategorie(n): Empfehlungen, Essen & Trinken
Von: Leoni Schmidt
Glukose, E 322 und Säureregulator – mhhh… wenn das nicht mal lecker klingt! Aber Spaß beiseite: werfen wir beim Einkaufen mal einen Blick auf die Zutatenliste, verstehen wir doch gefühlt nur die Hälfte. Und nicht nur das: oft verstecken sich Zutaten auch noch unter anderem Namen. Wer soll bei den ganzen unbekannten Begriffen denn noch durchblicken?
Hier erfahrt ihr, worauf ihr bei der Zutatenliste achten solltet, damit ihr auch wirklich nur das kauft, was ihr auch essen wollt!
Generell gilt, dass alle Lebensmittel eine Liste mit den verwendeten Zutaten aufweisen müssen. Jedoch gibt es ein paar Ausnahmen. Nahrungsmittel, die nur aus einem einzigen Inhaltsstoff bestehen, sind von dieser Regelung ausgenommen. Dazu gehören beispielsweise Milch, Zucker und Mehl. Aber auch alkoholische Getränke, die mehr als 1,2 Prozent Alkohol aufweisen. Hier gibt es aber wiederum eine Ausnahme von der Ausnahme: bei Bier müssen die Zutaten aufgelistet werden.
Bei der Reihenfolge der Zutatenliste ist es wichtig zu wissen, dass diese alles andere als willkürlich ist. Die Inhaltsstoffe sind nach Menge geordnet. Das heißt der Inhalt, der am meisten in dem Produkt enthalten ist, steht an erster Stelle. Der am wenigsten enthaltene, steht am Schluss.
Zucker ist nicht gleich Zucker – zumindest wenn man nach der Lebensmittelindustrie geht. Denn hier gibt es verschiedene Bezeichnungen für die süße Sünde. Ein guter Weg um zu erkennen, ob es sich bei einer Zutat um Zucker handelt ist, auf die Endungen der Wörter zu achten. Beispielsweise auf alle, die auf –ose enden:
Ebenso auf Begriffe mit der Endung –dextrin und –extrakt
Auch in Sirup oder Säften, die zusätzlich auf der Liste verzeichnet sind, steckt nochmal viel Zucker. Auch wenn es sich im ersten Moment gesünder anhört: es ist und bleibt Zucker, der zusätzlich im Produkt ist. Achtet also ebenfalls auf:
Lasst euch zudem nicht von der Aufschrift „ohne Zuckerzusatz“ in die Irre führen! Hier gibt es Schlupflöcher, die von vielen Herstellern gerne genutzt werden. Wird eine zuckerhaltige Zutat aufgrund ihrer Farbe in dem Lebensmittel verwendet, zählt sie offiziell nicht als Zucker, sondern als Farbstoff. Demnach darf die Aufschrift „ohne Zuckerzusatz“ verwendet werden.
E-Nummern haben keinen besonders guten Ruf. Oftmals zurecht, denn sie dienen der Kennzeichnung von Lebensmittelzusatzstoffen. Und Zusatzstoffe wollen die meisten von uns nicht im Essen haben. Das „E“ steht dabei für Europa und kennzeichnet so die Stoffe, die in der EU zugelassen sind. Mittlerweile sind das über 300 verschiedene. Welche Nummer für welche Substanz steht, könnt ihr in unserem Artikel "Zusatzstoffe in unseren Lebensmitteln" nachlesen. Grob unterteilt werden diese in:
Dazu muss gesagt werden, dass nicht alle E-Nummern schlecht oder gesundheitsschädlich sind. Viele befinden sich sogar in Bio-Produkten. Hier lohnt sich also genaueres nachschlagen der Nummer, um mehr über den Inhalt zu erfahren.
Auf Allergien hinzuweisen ist, für die Allergiker unter uns, gesundheitlich sehr wichtig. Deswegen müssen die sogenannten Allergene, fett gedruckt auf der Zutatenliste abgebildet werden. Allergene sind Inhaltsstoffe, die zu Unverträglichkeiten führen oder Allergien auslösen können. Hierzu zählen 14 Hauptallergene, die am häufigsten zu Unverträglichkeiten führen, beispielsweise Nüsse, Gluten, Laktose oder Lupinen.
Grundsätzlich sind Aromen Zutaten, die Lebensmitteln beigefügt werden, um ihnen einen besonderen Geschmack oder Geruch zu verleihen. Aber auch hier gibt es große Unterschiede. Lest ihr lediglich das Wort „Aroma“ könnt ihr davon ausgehen, dass es im Labor chemisch hergestellt wurde.
Bei der Kennzeichnung „natürliches Aroma“ oder „natürlicher Aromastoff“, müssen die Aromen aus einem natürlichen Rohstoff stammen. Das heißt aber nicht, dass diese zwangsläufig aus Lebensmitteln gewonnen wurde. Sie können auch aus pflanzlichen oder tierischen Ausgangsstoffen oder Mikroorganismen, wie Schimmelpilzen stammen.
„Natürliches Himbeeraroma“ weist darauf hin, dass das Aroma zu mindestens 95 Prozent aus dem angegebenen Lebensmittel stammt – in dem Fall der Himbeere.
Da bei den Herstellern mittlerweile bekannt ist, dass Geschmacksverstärker nicht gut ankommen, wird hier gerne ein bisschen getrickst. Oft kennzeichnen sie ihre Produkte auf der Vorderseite mit der Aufschrift „ohne geschmacksverstärkende Zusätze“. Ein Blick auf die Rückseite gibt aber Aufschluss darüber, dass eben doch Stoffe wie Hefeextrakt, Eiweiße oder Gewürzextrakte enthalten sind. Rein rechtlich gelten diese aber nicht als Zusatzstoffe.
Unser Tipp: Es ist natürlich eure Entscheidung, ob ihr Produkte mit Zusätzen kauft oder nicht. Wenn ihr aber bei eurem nächsten Einkauf darauf achten wollt, Produkte ohne irgendwelche künstlichen Zusätze zu kaufen, ignoriert die Vorderseite der Packung am besten komplett. Schaut euch direkt die Zutatenliste an und entscheidet selber, was euch zusagt und was nicht.
Achtet ihr beim Einkaufen auf Zutatenlisten?
Ihr wollt mehr zum Thema erfahren? Dann schaut in folgende Bücher rein:
Chemie im Essen: Lebensmittel-Zusatzstoffe.
Die Ernährungs-Docs
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